Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung berechtigt den Inhaber, pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 (z.B .COMET Fallschirmrakete, rot SOLAS) zu kaufen, damit umzugehen und sie zu befördern.
Voraussetzung für den Erwerb des FKN ist ein Sportbootführerschein.
Der Bewerber muss am Tag der Prüfung mindestens 16 Jahre alt und in Besitz eines Sportbootführerscheins See, des Sportbootführerscheins Binnen oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen sein.
Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln nachzuweisen. Dazu gehört der fachgemäße Umgang mit
Der FKN, auch „Pyroschein“ genannt, erlaubt dem Besitzer den Erwerb sowie die Beförderung von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse T2 und den Umgang damit.
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